Alle Angebote ausschließlich an gewerbliche Kunden im Bereich Gastronomie, Hotellerie, Industrie, Handel, Handwerk, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie soziale und kirchliche Einrichtungen.
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich an gewerbliche Kunden, insbesondere im Bereich Gastronomie, Hotellerie, Industrie, Handel, Handwerk, ferner an Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie soziale und kirchliche Einrichtungen.

§ 1 Allgemeines
1. Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäfts-bedingungen (AGB). Sie sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden über die von uns angebotenen Lieferungen und Leistungen abschließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote an unsere Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
2. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn der Kunde oder ein Dritter auf ein Schreiben Bezug nimmt, das seine Ge-schäftsbedingungen enthält oder auf sie verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedin-gungen.
3. Der Kunde versichert durch seine Anmeldung, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und der europarechtli-chen Vorschriften ist und die Waren ausschließlich zu unternehmerischen Zwecken nutzt.
4. Alle Vereinbarungen, Nebenabreden oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Abreden sowie Änderun-gen der Auftragsbestätigung, die Zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, spätestens durch unsere Rechnungsstellung zustande. Eine gesendete Eingangs- oder Lesebestä-tigung der Bestellung stellt noch keine Annahme dar. Ein Kaufvertrag mit Körperschaften des öffentlichen Rechts oder sozialen und kirchlichen Einrichtungen kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung der schriftlich uns zugegangenen und von den vertretungsberechtigten Personen unterzeichneten Bestellung des Kunden zustande.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen, Formgestaltungen, Farb-skalen oder sonstige Leistungs- oder Verbrauchsdaten stellen keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale dar, son-dern sind nur annähernd maßgeblich. Sie dienen lediglich der Beschreibung oder Kennzeichnung. Sie sind nur verbind-lich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die auf Grund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchti-gen.
3. Der Kunde hat selbst die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die aufgrund der Spezifizierung zum Betreiben des Produkts erforderlichen Medien (z. Bsp.: Strom, Gas, Wasser, Durchbrüche, Belüftung, usw.) ausreichend zur Ver-fügung stehen. Der Kunde hat auch behördliche Erlaubnisse einzuholen, sofern diese benötigt werden.
4. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urhe-berrechte vor. Der Kunde darf solche Unterlagen nicht vervielfältigen, Dritten nicht zugänglich machen, bekannt geben oder durch sie nutzen lassen. Auf unser Verlangen sind diese Unterlagen und angefertigte Kopien unverzüglich an uns zurückzugeben.

§ 3 Preise und Zahlung
1. Alle Preise verstehen sich in Euro ab Werk ohne Verpackung, sofern nichts anderes vereinbart ist, zuzüglich der am Tag der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ferner zuzüglich Versandkosten, bei Exportlieferungen zu-züglich Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Angegebene Versandkosten gelten nur für die Versen-dung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Versandkosten für andere europäische Länder oder Drittländer sind konkret bei uns zu erfragen.
2. Alle Preisangaben in Angeboten oder Auftragsbestätigungen sind nach den am Abgabetag geltenden Preisen errech-net. Liegt der Liefertermin mehr als vier Monate nach Vertragsschluss, sind wir berechtigt, die Preise angemessen zu erhöhen und den veränderten Preisgrundlagen (Material, Löhne, etc.) anzupassen. Dies gilt auch, wenn auf Wunsch des Kunden der Liefertermin hinausgeschoben wird. Es gelten dann die am Liefertag gültigen Preise.
3. Die nachfolgende Regelung gilt unabhängig davon, ob die Verpackung dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt wird oder nicht: Der Kunde verzichtet auf die Rückgabe von Verpackungen und wird diese ordnungsgemäß entsorgen. Ungeachtet gesetzlicher Bestimmungen hat der Kunde die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vor-geschriebene Entsorgung auf eigene Kosten zu betreiben.
4. Ein etwa erforderlicher Anschluss an die Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Abwasser, Heißwasser, Gas etc.) ist vom Kunden auf seine Kosten zu veranlassen.
5. Falls nichts anderes schriftlich vereinbart oder von uns schriftlich bestätigt ist, hat der Kunde vor Lieferung und Lei-stung den ausgewiesenen Rechnungsbetrag (einschließlich Versand-, ggf. Verpackungskosten und gesetzlicher Mehr-wertsteuer) ohne jeglichen Abzug als Vorauszahlung (Vorkasse) per Überweisung auf unser Bankkonto zu bezahlen. Eine Zahlung ist erst erfolgt, wenn wir über den Betrag bedingungslos verfügen können. Zahlungen aus dem Ausland haben für uns lastenfrei und ohne jeden Abzug von Bankgebühren und Courtagen oder sonstigen Kosten zu erfolgen. Sämtliche hierfür anfallende Kosten sind vom Kunden zu tragen.
6. Ab Verzug des Kunden berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, min-destens jedoch die von uns zu zahlenden Kontokorrentzinsen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
7. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden, Zahlungen zunächst auf etwa bestehende ältere Restschulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
8. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher An-sprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellt sind. 
9. Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden wesent-lich herabzusetzen und durch die die Bezahlung der noch offenen Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird, so sind wir berechtigt, die noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen.

§ 4 Lieferumfang, Lieferung, Lieferzeit
1. Lieferungen erfolgen ab Werk.
2. Die Versendung unserer Produkte erfolgt auf Kosten des Kunden. Auf schriftliche Anfrage des Kunden werden die Versandkosten zuvor schriftlich mitgeteilt
3. Von uns in Aussicht gestellte Liefertermine und –fristen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin schriftlich zugesagt oder schriftlich vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich die Lieferfristen und –termine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. Wird nicht ausdrücklich etwas anderes mit uns schriftlich vereinbart, be-ginnt die für die Bestimmung des Liefertermins maßgebliche Frist jeweils am Tag des Eingangs der vollständigen Rech-nungsbetrages (einschließlich Umsatzsteuer, Versandkosten, etc.) auf unserem Konto.
4. Unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden, können wir eine Verlängerung der Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen ver-traglichen Pflichten uns gegenüber nicht nachkommt. Der Kunde wird ausdrücklich auf seine grundsätzliche Pflicht zur Vorauszahlung des Rechnungsbetrages vor Lieferung (Vorkasse) nach § 3 Absatz 5 unserer Geschäftsbedingungen  hingewiesen.
5. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestim-mungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Waren gesichert ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
6. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder Lieferungsverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zum Beispiel Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Transportmittel, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendi-gen behördlichen Genehmigungen, behördlichen Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeiti-ge Belieferung durch unseren Lieferanten oder dessen Unterlieferanten) verursacht worden sind. Sofern solche Ereig-nisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder Verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegen-über uns vom Vertrag zurücktreten.
7. Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird uns eine Lieferung oder Leistung, gleich aus wel-chem Grund unmöglich, ist unsere Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe von § 8 dieser allgemeinen Geschäfts-bedingungen beschränkt.
 
§ 5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme
1. Erfüllungsort (= Leistungsort) für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Firmensitz, soweit nichts anderes bestimmt ist.
2. Die Versandart, die Verpackung und das Transportunternehmen unterstehen unserem pflichtgemäßen Ermessen.
3. Die Gefahr geht auf den Kunden spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verla-devorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen (zB. Versand oder Installation) übernommen haben. Verzögert sich die Übergabe oder der Versand infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand ver-sandbereit ist und wir dies dem Kunden angezeigt haben.
4. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Erfolgt eine Zwischenlagerung durch uns, auf Grund ausdrückli-cher schriftlicher Vereinbarung mit uns, betragen die Lagerkosten 0,25 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkos-ten bleiben vorbehalten.

§ 6 Gewährleistung
1. Die Gewährleistung beträgt ein Jahr ab Lieferung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
2. Die gelieferten Gegenstände sind gemäß § 377 HGB unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn uns nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Unter¬suchung er-kennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in Textform zugegangen ist. Auf unser Verlangen ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an die Versandauslieferstelle zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergüten wir die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
3. Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände sind wir nach unserer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlie-ferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
4. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung den Liefergegen-stand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
5. Ein etwa erforderlicher Anschluss an die Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Abwasser, Heißwasser, Gas etc.) ist vom Kunden auf seine Kosten zu veranlassen und darf nur von konzessionierten örtlichen Elektrofachbetrieben bzw. Installateurfachbetrieben vorgenommen werden. Ist ein Mangel auf eine nicht fachgerechte Installation zurückzuführen, entfällt der Gewährleistungsanspruch uns gegenüber.
6. Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
7. Wenn wir – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – in die Aufhebung eines bestehenden Vertrages mit uns schriftlich einwilligen, hat der Kunde pauschal 20 % des Rechnungsbetrages an uns zu zahlen. Ist der Liefergegenstand zum Aufhebungszeitpunkt bereits ausgeliefert, erhöht sich der Pauschalbetrag um die Kosten des Hin- und Rücktransports sowie die Kosten der Aufarbeitung. In der Aufhebungsvereinbarung können noch weitere Erstattungen vereinbart wer-den. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass uns geringere Kosten des Rücktransports und der Aufarbeitung ent-standen sind.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Die von uns an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen unser Eigentum. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.
2. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Absatz 8) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
4. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung in unserem Namen und für unsere Rechnung erfolgt und wir unmittelbar das Eigentum erwerben oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwerben. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei uns eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im og. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffe-nen Sache zur Sicherheit an uns. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so übertragen wir, soweit uns die Hauptsache gehört, dem Kunden anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.
5. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entste-hende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum von uns an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie zum Beispiel Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus uner-laubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen For-derungen im eigenen Namen einzuziehen. Wir dürfen diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
6. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf unser Eigentum hinweisen und uns hierüber unverzüglich informieren, um uns die Durchsetzung unserer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet uns gegenüber hierfür der Kunde.
7. Wir werden die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt.
8. Treten wir bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Ver-wertungsfall), sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

§ 8 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
1. Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 8 einge-schränkt.
2. Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich ist die Verpflichtung zur Über-gabe eines von wesentlichen Mängeln freien vom Kunden bestellten Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten zwecks Lieferung an den Kunden oder einen von ihm benannten Dritten.
3. Soweit wir nach § 8 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir  bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwen-dung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
4. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit im Fall des Lieferverzuges ist auf einen Betrag von 10 % des jewei-ligen Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer begrenzt. 
5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Ange-stellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
6. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder diese Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehört, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
7. Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 9 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
1. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zu unserem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird da-durch die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.
3. Gerichtsstand für alle rechtlichen Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus den Geschäftsbeziehungen mit unserem Kunden ergeben, ist Freiburg im Breisgau, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
4. Vorsorglich bitten wir bei Formfehlern oder wettbewerbsrechtlichen Problemen um Kontaktaufnahme zur einfachen Berichtigung. Abmahnungen, nebst anwaltlicher Kostennote weisen wir ohne vorherige Kontaktaufnahme im Hinblick auf die Schadensminderungspflicht als unbegründet zurück.

Hinweis:
Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass wir Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern und uns das Recht vorbehalten, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten zu übermitteln. Näheres ist unseren Datenschutzhinweisen zu entnehmen.

Gundelfingen, den 27.10.2011
 

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